Mit viel Liebe zum Detail hat sich unsere Reitanlage in den letzten Jahren zu einem der größten Barockpferdeausbildungszentren in Schwaben entwickelt.
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Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu garantieren, hat Karlheinz Grundler ein Hygienekonzept ausgearbeitet. Wir halten uns strikt an die aktuell geltenden, gesetzlichen Vorschriften. Golgende Maßnahmen bitten wir zu beachten.
2G-Regel (gültig bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab Dienstag, 09.11.2021) findet für Kinder ab dem 12. Geburtstag Anwendung. Diese bayernweite Regelung ist darauf zurückzuführen, dass ab diesem Alter eine Impfung von Seiten der ständigen Impfkommission empfohlen wird.
Kinder unter sechs sind von der 2G-Regel und der Maskenpflicht ausgenommen
Kinder von 6 bis 12 Jahren müssen Ihren Schülerausweiß vorzeigen.
– Vollständig geimpfte Personen( 2. Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen)
– Genesene Personen mit Genesen- Nachweis ( PCR- Testergebnis, mindestens 28 Tage und max. 6 Monate alt )
– Entsprechende Nachweise sind beim Einlass vorzulegen!
– Die Regelung gilt NICHT für Kinder unter 6 Jahren sowie für Schülerinnen und Schüler.
– Beim Einlass muss ebenfalls ein amtlicher Ausweis ( ID, Pass etc.) vorgezeigt werden.
– Bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 im Zelt oder auf dem Veranstaltungsgelände übernimmt Karlheinz Grundler Reitstall Petra keine Haftung.
– Die Gäste besuchen die Gala „ Winterträume“ auf eigenes Risiko.
– Nach derzeitigem Stand gilt auf dem Gelände die Pflicht zum Tragen einer Mund/Nasenbedeckung( medizinische Maske oder FFPs- Maske)Auf dem Sitzplatz besteht nach derzeitigem Stand ebenfalls eine Maskenpflicht. Änderungen bleiben aber vorbehalten.
– Sollten Sie sich krank fühlen oder Symptome( z. B. Fieber, Husten,Schnupfen, Hasschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs-und Geschmacksstörung)haben, die auf eine Covid Erkrankung schließen lassen, bleiben Sie unbedingt zu Hause.
– Der Schutz unserer Gäste , Künstler und Mitarbeiter hat höchste Priorität.
– Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung greift das Hausrecht und es erlischt das Aufenthaltsrecht auf dem Veranstaltungsgelände